Hier finden Sie unsere aktuellen Covid-19 Informationen
BUCHEN MIT SICHERHEIT
In Zeiten wie diesen möchte man sich vorab vergewissern, dass sein Geld sicher ist und man seinen Urlaub flexibel verschieben kann, falls durch Covid-19 der ursprüngliche Reisetermin nicht möglich ist. Wir können Ihnen diese Sicherheit bieten, ohne Extrakosten. Sichern Sie sich deswegen jetzt Ihren Traumurlaub, solange er noch verfügbar ist, und gönnen Sie sich etwas Wunderbares, auf das Sie sich freuen können, immer in dem Wissen, dass wir für Sie da sind.
Covid-Flexibilität
Gültig für ALLE neuen Buchungen (und Umbuchungen), ab dem 24. August 2022 mit Abreisedatum im Jahr 2023:
- Ändern Sie Ihre Buchung ohne Umbuchungsgebühr
- oder stornieren Sie und erhalten Sie ein Buchungsguthaben
- Nur aus Gründen, die mit Covid-19 in Zusammenhang stehen
- Änderungen innerhalb von 14 Tagen vor Abreise bis zum Anreisetag möglich
- Siehe Angebotsbedingungen unten
Finanzielle Sicherheit
Wir verfügen nicht nur über mehr als 50 Jahre Chartererfahrung mit mehr Booten und Basen als andere Unternehmen, wir sind auch Teil von Travelopia, des weltweit größten Zusammenschlusses spezialisierter Reisemarken. Dies macht uns zu einem der finanziell stabilsten Hausbootspezialisten der Welt.
Wie wir für Sicherheit sorgen
Seit der Covid-19-Pandemie haben wir unsere Betriebsabläufe überprüft und verbessert, um die Sicherheit unserer Kollegen und Kunden weiterhin zu gewährleisten. Wenn es zu einem bestimmten Zeitpunkt besondere Vorschriften für unsere Kunden oder unsere Teams gibt, werden wir sie hier aktualisieren.
Zusätzliche Flexibilität können Sie mit unserer neuen Flex-Plus Option erwerben, die Sie vom Zeitpunkt Ihrer Buchung bis 14 Tage vor der Abreise abdeckt und Änderungen aus beliebigen Gründen ermöglicht. Weitere Einzelheiten finden Sie unter "optionale Extras".
Sie haben vor dem 24. August 2022 gebucht? Weitere Informationen finden Sie unten im Abschnitt "Bereits gebucht".
Covid-Flexibilität Gilt nur für Abfahrten im Jahr 2023. Wenn einer der unten aufgeführten Gründe für Covid-19 auf Sie zutrifft, erlassen wir Ihnen die Umbuchungsgebühr für Änderungen des Abfahrtsdatums, der Dauer, der Basis, der Region und des Bootstyps, vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Solche Änderungen sind nur innerhalb von 14 Tagen vor der Abreise möglich. Wenn der neue Reisepreis höher ist, müssen Sie die Differenz bezahlen. Ist der neue Reisepreis niedriger, wird Ihnen die Differenz erstattet. Bitte beachten Sie, dass pro Buchung nur eine kostenfreie Änderung möglich ist. Wenn keiner der von uns genannten Gründe zutrifft, können Sie Änderungen nur gemäß unseren Buchungsbedingungen vornehmen. Sie können Ihre Buchung auf eine andere Person übertragen, allerdings ist die schriftliche Genehmigung des ursprünglichen Hauptbuchers erforderlich. Bitte beachten Sie: Ein positiver Test auf Covid-19 ist kein Grund für eine Änderung im Rahmen unserer "Covid-Flexibilitäts"-Richtlinien. Wenn jedoch behördliche Beschränkungen Menschen mit Covid-19 an der Reise hindern oder von ihnen verlangen, sich selbst zu isolieren, dann fallen Sie unter unsere Covid-Flexibilitäts"-Richtlinien. Wir benötigen einen Nachweis über einen positiven Covid-19-Test.
Anwendbare Covid-19-bezogene Gründe:
Der auf Sie zutreffende Grund aus der unten stehenden Liste muss noch an Ihrem Abfahrtsdatum gelten. Ein Nachweis muss vorgelegt werden. Sollten Sie sich auf eine Einschränkung ohne endgültiges Enddatum beziehen, so können Sie Ihre Reise erst 7 Tage vor Ihrer Abreise eine gebührenfreie Änderung vornehmen. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Beschränkungen noch bestehen, um als gültiger Grund zu gelten.
- Wir haben bestätigt, dass wir Ihren Urlaub aufgrund lokaler Regierungsbeschränkungen nicht durchführen können.
- Ihre Regierung oder die Regierung Ihres Ziellandes hat Bewegungs- und Reisebeschränkungen, die mit dem Corona Virus zusammenhängen, erlassen, die für Sie oder Mitglieder Ihrer Crew gelten und Sie am Reisen hindern.
- Die Regierung Ihres Ziellandes weist Sie an, sich von Haushalten, mit denen Sie beabsichtigten zu reisen, fernzuhalten.
- Sie oder ein Mitglied Ihrer Crew müssen sich gemäß den staatlichen Richtlinien selbst isolieren.
- Sie werden von den Behörden angewiesen, dass Sie sich bei der Ankunft am Zielort oder nach der Rückkehr in Ihr Heimatland in Quarantäne begeben müssen, unabhängig davon, ob Sie einen negativen Covid-19-Test vorlegen oder nicht. In einigen Ländern müssen Sie nicht in Quarantäne gehen, wenn Sie einen negativen Covid-19-Test vorlegen, der 24 Stunden vor Ihrer Abreise durchgeführt wurde. In diesem Fall ist die Verweigerung eines Tests und die anschließende Aufforderung zur Quarantäne kein zulässiger Grund für eine Reiseverweigerung.
BEREITS GEBUCHT?
Für Buchungen, die vor dem 24. August 2022 getätigt wurden
Wenn Sie vor dem 24. August 2022 gebucht (oder unter Verwendung Ihres Buchungsguthabens umgebucht) haben, gelten für Sie unsere "Rückerstattungsgarantie" und "Volle Flexibilität"-Regelung. Sie sind durch deren Bedingungen abgedeckt. Sie können innerhalb von 8 Wochen vor Reiseantritt stornieren oder eine Änderung vornehmen, wenn Einschränkungen bestehen, die Sie an der Reise hindern und die kein eindeutiges Enddatum haben.
Rückerstattungsgarantie: Sie können Ihre Buchung bis zum Tag der Abreise aus einem der unten genannten Gründe stornieren und erhalten eine vollständige Rückerstattung oder ein Buchungsguthaben. Gemäß unserer Buchungsbedingungen stornieren wir Ihre Buchung, wenn Ihr Restbetrag nicht rechtzeitig bezahlt wird und behalten Ihre Anzahlung und alle anderen relevanten Gebühren ein. Sie haben dann keinen Anspruch auf eine Rückerstattung im Rahmen unserer Rückerstattungsgarantie. Das Fälligkeitsdatum Ihres Restbetrags wird auf Ihrer Buchungsbestätigung angegeben. Ein positiver Test auf Covid-19 ist kein Grund für einen Anspruch auf Rückerstattung im Rahmen unserer Rückerstattungsgarantie. Wenn jedoch behördliche Beschränkungen Menschen mit Covid-19 am Reisen hindern oder von Ihnen verlangen, sich selbst zu isolieren, dann sind Sie durch unsere Rückerstattungsgarantie abgedeckt. Wir benötigen einen Nachweis über einen positiven Covid-19-Test.
Volle Flexibilität: Bei Änderung Ihres Abfahrtsdatums, Dauer der Bootsferien, Basis, Fahrgebiet oder Bootstyp berechnen wir Ihnen keine Umbuchungsgebühren (vorbehaltlich der Verfügbarkeit). Wenn der neue Reisepreis höher ist, müssen Sie die Differenz zahlen. Wenn der neue Reisepreis niedriger ist, Ihre Änderung bis zu 14 Tagen vor Abfahrt gemacht wurde, erhalten Sie ein Buchungsguthaben in Höhe der Differenz, dass Sie gegen im Voraus gebuchte Extras oder eine zukünftige Buchung einlösen können. Wenn der neue Reisepreis niedriger ist und Ihre Änderung aufgrund der unten aufgeführten Gründe im Zusammenhang mit Covid-19 innerhalb von 14 Tagen vor Abfahrt gemacht wurde, können Sie eine Rückerstattung wählen. Falls keine der unten aufgeführten Gründe im Zusammenhang mit Covid-19 zutreffen, sind gemäß unserer AGBs keine Änderungen innerhalb von 14 Tagen vor Abfahrt möglich. Sie können Ihre Buchung auch auf eine andere Person übertragen, wozu jedoch die schriftliche Genehmigung des ursprünglichen Hauptbuchers erforderlich ist. Bitte beachten Sie: Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen vor Abreise positiv auf Covid-19 getestet werden, können Sie Ihre Buchung im Rahmen unserer Richtlinie "Volle Flexibilität" ändern, unabhängig davon, ob Sie von den behördlichen Beschränkungen betroffen sind oder nicht.
Für Buchungen, die am oder nach dem 24. August 2022 getätigt wurden
Wenn Sie am oder nach dem 24. August 2022 gebucht (oder mit Buchungsguthaben umgebucht) haben, sind Sie nicht durch unsere "Rückerstattungsgarantie" oder unsere "Volle Flexibilität" abgedeckt. Die Bedingungen unserer "Covid-Flexibilität"-Richtlinie gelten für Ihre Buchung. Weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt "Buchen mit Sicherheit" weiter oben. Änderungen im Rahmen unserer Flexibilitätsrichtlinien sind nur innerhalb von 14 Tagen vor der Abreise möglich.
Wenn Ihr Abreisedatum weniger als 14 Tage entfernt ist und Sie berechtigt sind, Ihre Buchung gemäß einer der oben genannten Richtlinien zu ändern, rufen Sie uns bitte während der Öffnungszeiten () unter 0049 (0)2151 608897 an. Das Anrufvolumen kann höher als normal sein. Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Geduld. Wenn Sie über ein Reisebüro gebucht haben, rufen Sie bitte direkt dort an.
Sie können uns entweder kontaktieren oder unser Online-Umbuchungsformular ausfüllen. Wir werden die Verfügbarkeiten für Sie prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wenn Sie über ein Reisebüro gebucht haben, müssen Sie sich in jedem Fall direkt dorthin wenden.
Ihre Buchung muss von einem der oben genannten Coronavirus-bedingten Gründe betroffen sein, um im Rahmen unserer Covid-Flexibilitäts-Richtlinie kostenlos geändert werden zu können. Andernfalls gelten unsere allgemeinen Änderungsgebühren und -bedingungen.
Leider nicht. Wenn Sie Ihre Buchung aufrechterhalten möchten, müssen Sie den Restbetrag gemäß unserer üblichen Bedingungen zahlen.
Das Gleiche gilt für alle Zwischenzahlungsfristen, die auf Ihrer Buchungsbestätigung angegeben sind. Wenn Ihr Restbetrag (oder die Zwischenzahlung) nicht rechtzeitig beglichen wird, stornieren wir Ihre Buchung und behalten Ihre Anzahlung und alle anderen relevanten Gebühren ein. Das Fälligkeitsdatum Ihres Restbetrags wird auf Ihrer Buchungsbestätigung angegeben.
Sollten Sie sich unwohl fühlen und Symptome einer Covid-19 Infektion aufweisen, empfehlen wir Ihnen, einen Antigen- oder PCR-Test durchzuführen, um zu bestätigen, ob Sie sich infiziert haben.
Wenn der Test innerhalb von 14 Tagen vor der Abreise positiv ausfällt und die Regierung Covid-19 Erkrankten das Reisen untersagt oder eine Quarantänepflicht vorschreibt, können Sie Ihre Buchung im Rahmen unserer "Covid-Flexibilität"-Richtlinie kostenlos ändern. Unter diesen Umständen können Sie Ihre Buchung bis zum Tag der Abreise ändern. Hierfür ist uns jedoch ein Nachweis vorzulegen. Bitte kontaktieren Sie uns direkt oder wenden Sie sich an die zuständige Agentur, bei der Sie Ihre Buchung vorgenommen haben.
Wenn die von der Regierung auferlegten Beschränkungen mit Covid-19 Erkrankte NICHT daran hindern, zu reisen oder eine Quarantänepflicht vorschreiben, dann gelten die Bedingungen unserer "Covid-Flexibilität"-Richtlinie nicht.
Was soll ich tun, wenn ich oder ein Crewmitglied WÄHREND des Urlaubs Symptome des Coronavirus zeigt?
Für den Fall, dass Sie oder ein Mitglied Ihrer Crew während Ihrer Reise beginnt, Coronavirus-Symptome (bitte entnehmen Sie die neuesten Coronavirus-Symptome den Informationen der örtlichen Gesundheitsbehörden) zu zeigen, isolieren Sie bitte alle Crewmitglieder an Bord Ihres Bootes und wenden Sie sich an unser Basisteam, das Ihnen die am besten geeignete und nächstgelegene Praxis für eine medizinische Beratung und/oder einen Test nennen kann. Eventuell sollten Sie Vorkehrungen treffen, um so schnell wie möglich nach Hause zurückzukehren. Das Basisteam wird mit Ihnen besprechen, ob und wohin Sie Ihr Boot navigieren sollen. Das Basisteam wird mit Ihnen einen schriftlichen Check-out vereinbaren, um jeglichen Kontakt mit anderen Kunden und unseren Kollegen an unserer Basis zu vermeiden.
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Darf ich die Grenze überqueren? Darf ich an- und abreisen?
Regelungen & Einschränkungen während des Urlaubs >
Benötige ich einen Impfnachweis? Welche lokalen Vorschriften muss ich beachten?
Falls Sie sich während Ihres Hausbooturlaubs testen lassen müssen, finden Sie hier die örtlichen Testzentren.
DARF ICH REISEN?
Anreise in Ihr Zielgebiet
Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich über alle geltenden Richtlinien und Maßnahmen zu informieren und diese einzuhalten, um für Ihre Sicherheit, die anderer Kunden und unseres Teams zu sorgen.
Diese Richtlinien können staatliche Reisebeschränkungen oder Impfvorschriften sein, die Sie daran hindern, in Ihre Wunschregion einzureisen.
Hier finden Sie nützliche Links zu allen Einschränkungen für jedes unserer Fahrgebiete.
Einreise nach Belgien aus Deutschland
Die belgischen Behörden legen die Einreisebestimmungen fest. Bitte informieren Sie sich auf der belgischen Covid-19 Webseite über die aktuellen Einreisebestimmungen. Weitere Informationen und Hinweise für Deutsche finden Sie unter Fragen und Antworten zur Einreise nach Deutschland - Bundesgesundheitsministerium.
Einreise nach Kanada aus Deutschland
Die kanadischen Behörden legen die Einreisebestimmungen fest. Bitte informieren Sie sich auf der kanadischen Covid-19 Webseite über die aktuellen Einreisebestimmungen für Geimpfte und nicht Geimpfte. Weitere Informationen und Hinweise für Deutsche finden Sie unter Fragen und Antworten zur Einreise nach Deutschland - Bundesgesundheitsministerium.
Einreise nach England und Schottland aus Deutschland
Die Behörden des Vereinigten Königreichs legen die Einreisebestimmungen fest. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Regierung über die aktuellen Einreisebestimmungen. Weitere Informationen und Hinweise für Deutsche finden Sie unter Fragen und Antworten zur Einreise nach Deutschland - Bundesgesundheitsministerium.
Einreise nach Frankreich aus Deutschland
Die französischen Behörden legen die Einreisebestimmungen fest. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Regierung über die aktuellen Einreisebestimmungen. Weitere Informationen und Hinweise für Deutsche finden Sie unter Fragen und Antworten zur Einreise nach Deutschland - Bundesgesundheitsministerium.
Einreise nach Irland aus Deutschland
Die irländischen Behörden legen die Einreisebestimmungen fest. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Regierung über die aktuellen Einreisebestimmungen. Weitere Informationen und Hinweise für Deutsche finden Sie unter Fragen und Antworten zur Einreise nach Deutschland - Bundesgesundheitsministerium.
Einreise nach Italien aus Deutschland
Die italienischen Behörden legen die Einreisebestimmungen fest. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Regierung über die aktuellen Einreisebestimmungen. Weitere Informationen und Hinweise für Deutsche finden Sie unter Fragen und Antworten zur Einreise nach Deutschland - Bundesgesundheitsministerium.
Einreise in die Niederlande aus Deutschland
Die niederländischen Behörden legen die Einreisebestimmungen fest. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Regierung über die aktuellen Einreisebestimmungen. Weitere Informationen und Hinweise für Deutsche finden Sie unter Fragen und Antworten zur Einreise nach Deutschland - Bundesgesundheitsministerium.
Rückkehr nach Ihrem Urlaub
Es ist möglich, dass bestimmte Vorschriften wie z.B. Quarantänebestimmungen gelten, wenn Sie von Ihrem Urlaub in Ihr Heimatland zurückkehren. Es liegt in Ihrer Verantwortung diese vorab zu prüfen und einzuhalten. Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
Deutschland: Fragen und Antworten zur Einreise nach Deutschland - Bundesgesundheitsministerium
Österreich: COVID-19 und Reisen – BMEIA, Außenministerium Österreich
Beschränkungen WÄHREND Ihres Hausbooturlaubs
Unabhängig davon, von wo aus Sie reisen, sollten Sie sich auch immer über die neuesten lokalen Regelungen und Einschränkungen für Ihr Fahrgebiet informieren. Möglicherweise gibt es Auflagen wie z.B. die Vorlage eines Impfnachweises, eine Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen für Zusammenkünfte. Bitte beachten Sie auch, dass bestimmmte Einrichtungen möglicherweise, aufgrund lokaler Vorschriften, nicht oder nur bedingt geöffnet sind.
Wenn Sie vor dem 24. August 2022 gebucht haben, von einer Covid-19-bedingten Einschränkung betroffen sind und Sie Ihren Hausbooturlaub nicht wie gebucht antreten können oder nach Ihrer Rückkehr in Quarantäne gehen müssen, gelten unsere "Rückerstattungsgarantie" und "Volle Flexibilität"-Regelung.
Wenn Sie am oder nach dem 24. August 2022 gebucht haben, von Covid-19-bedingten Einschränkungen betroffen sind und Sie Ihren Hausbooturlaub nicht wie gebucht antreten können oder nach Ihrer Rückkehr in Quarantäne gehen müssen, gilt unsere "Covid-Flexibilität"-Regelung und Sie können Ihre Buchung auf ein anderes Datum ändern.
Bevor Sie Ihren Test durchführen, überprüfen Sie bitte unbedingt die Anforderungen bezüglich des Testzeitpunktes für das Land, in das Sie reisen. Wenn Sie Ihren Test zu früh durchführen, kann er ungültig sein.
Wenn Sie mit dem Flugzeug, dem Schiff oder der Bahn reisen, empfehlen wir Ihnen, die Testanweisungen und -anforderungen der Fluggesellschaft, Fährgesellschaft oder des Zugbetreibers zu befolgen. Viele Häfen und Flughäfen arbeiten mit Laboren zusammen, um Tests vor Ihrer Reise anzubieten. Bitte vergewissern Sie sich vorab, ob Tests im Voraus gebucht werden müssen.
Darüber hinaus bieten die folgenden Websites eine Auswahl an Standorten, die Tests für Reisezwecke anbieten können. Die folgenden Informationen sind keine vollständige Liste und können sich jederzeit ändern.
- Deutschland: Corona Station oder rufen Sie die 116 117 an, um mit den örtlichen Gesundheitsbehörden verbunden zu werden, die Ihnen die Testmöglichkeiten erklären.
- Österreich: Österreich testet
- Schweiz: Bundesamt für Gesundheit
Le Boat steht in keiner Verbindung zu den oben genannten Unternehmen oder Diensten und kann nicht für die von ihnen gelieferten Informationen oder Dienstleistungen haftbar gemacht werden.
Bitte informieren Sie sich bei den lokalen Behörden wann und wie Sie Ihr negatives Testergebnis vorzulegen haben um einreisen zu dürfen. Wenn Ihr Test positiv ist, sind Sie möglicherweise durch unsere "Rückerstattungsgarantie" abgedeckt, falls Sie Ihre Reise stornieren möchten. Sie können Ihre Reise auch gemäß den Bedingungen unserer "Volle Flexibilität"-Richtlinie oder der "Flexibilität Covid-19"-Richtlinie ändern. Bitte besuchen Sie den Tab "Ihre Buchung", um zu prüfen, welche Regelung auf Sie zutrifft.
Le Boat bietet keine Covid-19-Tests an. Wir haben jedoch eine Auswahl lokaler Teststandorte zusammengestellt, die Tests in der Nähe unserer Basen anbieten.
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, die Testanweisungen und -anforderungen der Fluggesellschaft, Fährgesellschaft oder des Zugbetreibers zu befolgen, sofern Sie mit dem Flugzeug, Schiff oder der Bahn anreisen. Viele Häfen und Flughäfen arbeiten mit Laboren zusammen, um Tests vor Ihrer Reise anzubieten. Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie verpflichtet sind, Tests im Voraus zu buchen.
Bevor Sie Ihren Test durchführen lassen, überprüfen Sie bitte unbedingt die Testzeitvorgaben für das Land, in das Sie reisen. Wenn Sie Ihren Test zu früh durchführen, kann er unter Umständen ungültig sein.
Wenn Ihr Testergebnis vor der Ausreise positiv ist, sollten Sie die behördlichen Anweisungen befolgen und müssen sich möglicherweise dort behandeln lassen, wo Sie sich befinden, bis Sie sich erholt haben. Wenn die örtlichen Behörden Ihnen eine Quarantäne auferlegen, sollten Sie damit rechnen, dass Sie dies vor Ihrer Heimreise tun müssen. Es ist nicht möglich, an Bord eines unserer Boote in Quarantäne zu gehen, aber unsere Basis- und Kundendienstmitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um eine Unterkunft zu finden, die für Ihre Bedürfnisse geeignet ist.
Wir empfehlen Ihnen außerdem, sich vor dem Bootsurlaub zu vergewissern, dass Sie über eine angemessene Reiseversicherung verfügen. Sie sollte Fälle wie diese abdecken, falls Sie sich außerhalb Ihres Heimatlandes selbst isolieren müssen.
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Sollte ich jetzt buchen? Kann ich meine bestehende Buchung stornieren oder ändern? Kann ich mein Guthaben einlösen?
Regelungen & Einschränkungen während des Urlaubs >
Benötige ich einen Impfnachweis? Welche lokalen Vorschriften muss ich beachten?
Falls Sie sich während Ihres Hausbooturlaubs testen lassen müssen, finden Sie hier die örtlichen Testzentren.
IMPFSTATUS UND TESTS
Muss ich vollständig geimpft sein oder einen negativen Covid-19-Test vorweisen können?
AN- UND ABREISE: Die Auflagen bezüglich Impfstatus und den Covid-19-Tests sind von Land zu Land unterschiedlich. Bitte lesen Sie die Informationen zu den "Reisebeschränkungen".
WÄHREND IHRES HAUSBOOTURLAUBS MIT LE BOAT: Wir verlangen keinen Nachweis über eine Impfung gegen Covid-19 oder ein negatives Testergebnis, bevor Sie unsere Basen betreten oder mit einem unserer Hausboote abfahren. Wir bitten Sie jedoch, zur Sicherheit unserer anderen Kunden und unserer Mitarbeiter beizutragen, indem Sie sich nach Möglichkeit kurz vor Ihrem Urlaub testen lassen. Wenn ein Mitglied Ihrer Crew in den Wochen vor Ihrer Abreise Symptome zeigt oder positiv auf Covid-19 getestet wird, müssen Sie sich an die geltenden Vorschriften halten.
AKTIVITÄTEN VOR ORT: Ihr Impfstatus und die Verpflichtung, sich einem Covid-19-Test zu unterziehen, um bestimmte öffentliche Einrichtungen (wie Geschäfte, Restaurants und Sehenswürdigkeiten) zu besuchen, sind von Land zu Land unterschiedlich. Im Folgenden finden Sie weitere Informationen, sowie geltende Vorschriften und Einschränkungen, die sich auf Ihren Urlaub auswirken können.
WIE WIRKEN SICH DIE COVID-19-BESCHRÄNKUNGEN AUF MEINEN URLAUB AUS?
Was sind die aktuellen Covid-19-Beschränkungen in meinem Zielgebiet?
Wenn Sie sich über Einschränkungen informieren möchten, die sich auf Ihre Reise zu oder von unserer Basis auswirken könnten, lesen Sie bitte unsere "Reisebeschränkungen" mit den aktuellsten Informationen. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der geltenden Bestimmungen für jedes unserer Fahrgebiete. Da sich die Vorschriften vor Ihrer Abreise ändern können, empfehlen wir Ihnen frühestens 4 Wochen vor Ihrem Hausbooturlaub die aktuellen Bestimmungen zu prüfen. Wenn Sie bereits eine Buchung bei Le Boat vorgenommen haben, liegt es in Ihrer Verantwortung, die Einschränkungen vor Ihrer Reise zu überprüfen und uns so schnell wie möglich zu kontaktieren, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Urlaub anzutreten.
Müssen Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen schließen?
Nein - zurzeit gibt es keine Einschränkungen.
Muss ich einen Impfnachweis vorlegen, um Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen zu besuchen?
Nein - zurzeit gibt es keine Einschränkungen.
Muss ich beim Betreten von Geschäften, Restaurants und Freizeiteinrichtungen einen Mundschutz tragen?
Nein - die Pflicht zum Tragen von Mundschutz wurde für diese Einrichtungen abgeschafft. An einigen Orten, z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln, ist dies jedoch immer noch vorgeschrieben.
Gibt es Kontaktbeschränkungen?
Nein - zurzeit gibt es keine Einschränkungen.
Müssen Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen schließen?
Nein - zurzeit gibt es keine Einschränkungen.
Muss ich einen Impfnachweis vorlegen, um Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen zu besuchen?
Nein - es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, einen Impfnachweis vorzulegen, obwohl Restaurants und Freizeiteinrichtungen ihn verlangen können, wenn sie wollen.
Muss ich beim Betreten von Geschäften, Restaurants und Freizeiteinrichtungen einen Mundschutz tragen?
Nein - derzeit gibt es keine Einschränkungen. Sie müssen jedoch eine Maske tragen, wenn Sie sich von COVID-19 erholen oder Symptome von COVID-19 aufweisen oder wenn Sie in engem Kontakt mit einer Person waren, die sich von COVID-19 erholt oder Symptome von COVID-19 aufweist. Unternehmen und Organisationen können ihre eigenen Regeln und Richtlinien bezüglich des Tragens von Masken in ihren Räumlichkeiten umsetzen.
Gibt es Kontaktbeschränkungen?
Nein - zurzeit gibt es keine Einschränkungen.
Müssen Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen schließen?
Nein - zurzeit gibt es keine Einschränkungen.
Muss ich einen Impfnachweis vorlegen, um Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen zu besuchen?
Nein - für diese Einrichtungen gibt es zurzeit keine Auflagen.
Muss ich beim Betreten von Geschäften, Restaurants und Freizeiteinrichtungen einen Mundschutz tragen?
In England und Schottland ist das Tragen eines Mundschutzes nicht mehr vorgeschrieben, wird aber in überfüllten, geschlossenen Räumen empfohlen.
Gibt es Kontaktbeschränkungen?
Nein - zurzeit gibt es keine Einschränkungen.
Müssen Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen schließen?
Nein - zurzeit gibt es keine Einschränkungen.
Muss ich einen Impfnachweis vorlegen, um Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen zu besuchen?
Nein - derzeit gibt es keine Vorschriften. Masken sind nur in Einrichtungen des Gesundheitswesens erforderlich und werden in öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen.
Muss ich beim Betreten von Geschäften, Restaurants und Freizeiteinrichtungen einen Mundschutz tragen?
Nein - zurzeit gibt es keine Einschränkungen.
Gibt es Kontaktbeschränkungen?
Nein - zurzeit gibt es keine Einschränkungen.
Müssen Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen schließen?
Nein - zurzeit gibt es keine Einschränkungen.
Muss ich einen Impfnachweis vorlegen, um Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen zu besuchen?
Nein - zurzeit gibt es keine Einschränkungen. Kommt es lokal zu einer bedrohlichen Infektionslage, können die Bundesländer weitergehende Schutzmaßnahmen ergreifen (Hotspot-Regel). Weitere Informationen: www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/corona/.
Muss ich beim Betreten von Geschäften, Restaurants und Freizeiteinrichtungen einen Mundschutz tragen?
Nein - zurzeit gibt es keine Einschränkungen. Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bleibt bestehen. Kommt es lokal zu einer bedrohlichen Infektionslage, können die Bundesländer weitergehende Schutzmaßnahmen ergreifen (Hotspot-Regel).
Gibt es Kontaktbeschränkungen?
Nein - zurzeit gibt es keine Einschränkungen.
Müssen Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen schließen?
Nein - zurzeit gibt es keine Einschränkungen.
Muss ich einen Impfnachweis vorlegen, um Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen zu besuchen?
Nein - für diese Einrichtungen gibt es momentan keine Auflagen.
Muss ich beim Betreten von Geschäften, Restaurants und Freizeiteinrichtungen einen Mundschutz tragen?
Nein - ab dem 28. Februar ist das Tragen eines Mundschutzes nicht mehr vorgeschrieben, wird aber in geschlossenen Einrichtungen empfohlen.
Gibt es Kontaktbeschränkungen?
Nein - zurzeit gibt es keine Einschränkungen.
Müssen Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen schließen?
Nein - zurzeit gibt es keine Einschränkungen.
Muss ich einen Impfnachweis vorlegen, um Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen zu besuchen?
Nein - zurzeit gibt es keine Einschränkungen.
Muss ich beim Betreten von Geschäften, Restaurants und Freizeiteinrichtungen einen Mundschutz tragen?
Nein - zurzeit gibt es keine Einschränkungen.
Gibt es Kontaktbeschränkungen?
Nein - zurzeit gibt es keine Einschränkungen.
Müssen Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen schließen?
Nein - zurzeit gibt es keine Einschränkungen. Falls Sie einen belebten Ort besuchen wollen, machen Sie bitte einen Selbsttest.
Muss ich einen Impfnachweis vorlegen, um Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen zu besuchen?
In Geschäften nicht. Für den Zutritt zu Freizeiteinrichtungen ist kein Coronavirus-"Eintrittsausweis" mehr erforderlich.
Muss ich beim Betreten von Geschäften, Restaurants und Freizeiteinrichtungen einen Mundschutz tragen?
Nein - zurzeit gibt es keine Einschränkungen.
Gibt es Kontaktbeschränkungen?
Nein - zurzeit gibt es keine Einschränkungen.
MEHR INFORMATIONEN? KLICKEN SIE HIER...
Sollte ich jetzt buchen? Kann ich meine bestehende Buchung stornieren oder ändern? Kann ich mein Guthaben einlösen?
Regelungen & Einschränkungen während des Urlaubs >
Benötige ich einen Impfnachweis? Welche lokalen Vorschriften muss ich beachten?
Falls Sie sich während Ihres Hausbooturlaubs testen lassen müssen, finden Sie hier die örtlichen Testzentren.